Müller, Thomas.

IT. Gutachter. Projektmanagement.

Von der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Organisation und Projektmanagement

Thomas Müller

Diplom-Informatiker

Projektmanagement
Auswahl und Einführung von Hard- und Software
Anforderungsanalyse und -management
Qualitätsmanagement
Technologieauswahl
Organisationsentwicklung

Thomas Müller:
„Meine Gutachten ermitteln die relevanten Punkte und vermitteln auch komplexe Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar.“

Als von der IHK Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich seit 1995 Gutachten für

  • Justiz,
  • öffentliche Verwaltung,
  • Unternehmen
  • und Privatpersonen

in den Fachgebieten Hardware, Software, Organisation und Projektmanagement.

Bestellungstenor:

  • Hardware
    Systeme der Informationsverarbeitung
  • Software
    Anwendungen der Informationsverarbeitung
  • Organisation
    Aufbau- und Ablauforganisation
  • Projektmanagement
    Organisationsform für einmalige Vorhaben

Aufgaben:

  • Darstellungen und Beurteilungen von Sachverhalten
  • Bewertungen
  • Beweissicherungen
  • Schiedsgutachten

Lesen Sie ➛ hier mehr über die Qualifikationen und Kompetenzen eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

Thomas Müller im Projektmanagement:
„Ich organisiere die qualifizierte Zusammenarbeit von Menschen.“

Projektmanagement

Seit über 30 Jahren arbeite ich in Projekten für IT und Organisationsentwicklung in der öffentlichen Verwaltung (Renten- und Krankenversicherung) sowie in der Telekommunikation. Diese Tätigkeit erfüllt mich immer noch und immer wieder. Mich begeistert Neues. Abstraktion führt zu Strukturen als Voraussetzung von technischen Lösungen. Bei allem nehme ich die Kultur, in der gearbeitet wird, wahr und plane Arbeit und Ziele. Projekterfolg entsteht durch die Balance von Unternehmens-und Kommunikationskultur, technischer Lösung und der Zusammenarbeit von Menschen.

Methodisch setze ich auf die Themenzentrierte Interaktion (TZI) nach Ruth Cohn und die Projektmanagementmethoden nach GPM/IPMA (Zertifiziert nach Level B).

In Projekten arbeiten Menschen aus verschiedenen Unternehmen und mit unterschiedlichen Interessen. In von mir geleiteten Projekten ist das nach einer Phase des Kennenlernens nicht mehr erkennbar. Das Projekt ist ein Unternehmen auf Zeit. So habe ich in vielen großen Softwareentwicklungsvorhaben die Zusammenarbeit zwischen der Anwenderorganisation und dem Softwarehersteller organisiert. Durch die Entwicklungsbegleitung ist es gerade mit agilen Methoden möglich, Anforderungen so umzusetzen, wie sie benötigt werden.

Schreiben klärt. Ich setze auf die schriftliche Darstellung von Sachverhalten. Spiegelpunktaufzählungen und Halbsätze reichen nicht, um Software und Organisation unmissverständlich zu beschreiben. Ich arbeite mit „klaren deutschen Sätzen“, manchmal gegen den Zeitgeist. Missverständnisse in der Softwareentwicklung kosten Zeit und Geld. Es geht auch anders.

Meine Erfahrungen umfassen die Bereiche

• Projektmanagement
• Auswahl und Einführung von Hard- und Software
• Anforderungsanalyse und -management
• Qualitätsmanagement
• Technologieauswahl
• Forensische et ante Untersuchungen
• Organisationsentwicklung

Thomas Müller über seine Arbeitsweise:

„Um Technik und Organisation gestalten, organisieren und bewerten zu können, wende ich Abstraktion als Denkprozess zur Analyse der Wirklichkeit an.

Damit suche und finde ich das gleiche Vielfache, als Muster im Gewirr der Einzelheiten. So werden Regeln und Schemata, die dem Betrachtungsgegenstand innewohnen, erkennbar.

Mit diesem Wissen lassen sich Technik und Organisation gestalten und Algorithmen Software und Prozesse zugrunde legen.“

Abschlüsse

  • Diplom-Informatiker
  • Zertifizierter Senior Projektmanager nach GPM/IPMA Level B (bis 06.2018)
  • Foundation Certificate in IT Service Management nach ITIL
  • Auditor / Lead Auditor für ISO 9000:2000 Reihe
  • Klinischer Risikomanager (DKI)

Qualifikation

  • Seit 1977 Software- und Systemhäusern u.a. bei ExperTeam AG, sd&m software design & management GmbH, Quintessenz Beratung GmbH als Chef-Berater, Geschäftsführer und Vorstand

Lehrtätigkeit

Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius für Management, Wirtschaft und Medien GmbH, Hamburg für

  • Qualitäts- und Dienstleistungsmanagement
  • Change- und Innovationsmanagement

Mitgliedschaft

  • Fachgruppe Elektrotechnik und EDV im b.s.v sv-edv.de
  • Gesellschaft für Informatik e.V. gi.de
  • Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V. gpm-ipma.de

Publikationen

  • Gemeinsam zum Ziel – Zusammenarbeit von Kunde und Softwarehaus bei Softwareentwicklungsprojekten (-> PDF)
  • Mensch und Methode – Themenzentrierte Interaktion in IT-Projekten (-> PDF)
  • Vortrag Rating Regeln ohne IT-Abteilung – Zeitnahe Änderung von Rating-Regeln ohne IT-Abteilung (-> PDF)
  • Qualitätsmanagementverfahren und Qualitätssiegel –Zukünftige Anforderungen, Tagungsband zur Fachtagung „Reha wirkt!“, ISBN 3-9810707-9-8
  • „Internes Qualitätsmanagementsystem – gesetzlich verordnet oder nützlich?“, Handbuch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, ISSN 1432-3648
  • Qualität macht erfolgreich – Qualitätsmanagement für Kommunen, F. Dörner, T. Müller, I. Schabel, Hessische Städte- und Gemeindezeitung, ISSN 0171-9610
  • Einführung von Qualitätsmanagement in der medizinischen Rehabilitation – aktuelle Herausforderungen für die Einrichtungen, M. Enge, A. Koch, T. Müller, T. Vorländer, Die Rehabilitation 2010, Thieme Verlag, ISSN: 0034-3536

Referenzen

Beurteilung eines Sturzschadens für einen Laptop
Auftraggeber: Amtsgericht Paderborn

Eine Versicherung klagt gegen ihren Versicherungsnehmer, da Zweifel an der Schilderung eines Schadenhergangs bestehen. Ein Laptop soll demnach aus einer Höhe von 80 cm von der Sofakante auf den Boden gestürzt sein. Das Display des Laptops weist einen diagonalen Riss auf. Das Gutachten soll die Frage beantworten, ob der Schaden am Display durch einen Stunz, so wie geschildert, entstanden sein kann.
Im Gutachten wird als Hypothese die Schilderung des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Dabei wird mit Formeln der praktischen Physik die Kraft ermittelt, die beim Aufprall entstanden sein kann. Die Höhe der so ermittelten Kraft lässt den Schluss zu, dass das Display durch den Sturz in der vorliegenden Art gerissen sein kann. Plausibilisiert wird diese Modellrechung durch einen Vergleich mit so genannten Ruggedized Laptops, die nach einem militärischen Standard einen Sturz aus einen Höhe von 90 cm unbeschadet überstehen.

Besonderes: Entwicklung und Anwendung eines physikalisch-mathematischen Modells, um die Sturzhypothese zu prüfen.

Begutachtung von Flyern zur IT-Sicherheit
Auftraggeber: Landgericht Berlin

Ein Bundesministerium hat die Erstellung von Flyern zur IT-Sicherheit in Auftrag gegeben, mit denen das Problembewusstsein von Entscheidungsträgern bei kleinen und mittleren Unternehmen geweckt werden sollte. Themen der Flyer sind:

  • Sicherheit durch Analyse, Konzeption und Umsetzung
  • Sicherheit durch Verschlüsselung
  • Sicherheit bei mobiler Kommunikation
  • Sicherheit durch Open Source
  • Sicherheit durch Biometrie

Das Gutachten soll die Fragen beantworten, ob die Flyer fachlich zu beanstanden und, ob sie für die Zielgruppe verständlich formuliert sind.

Die Texte und grafischen Darstellungen der Flyer wurden Absatz für Absatz auf fachliche Korrektheit und Verständlichkeit analysiert. Dabei stellte die Beurteilung der verständlichen Formulierung eine Herausforderung an das Gutachten dar. Durch eine Literaturrecherche wurde eine Methode, mit der sich die Verständlichkeit von Texten messen lässt ermittelt. Diese von dem Kommunikationswissenschaftler Friedemann Schulz von Thun entwickelte Methode wurde auf die Texte angewendet.
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die streitgegenständlichen Flyer fachlich zu beanstanden und nicht verständlich formuliert sind.

Besonderes: Hier war eine Methode zu finden und anzuwenden, mit der sich feststellen lässt, ob Texte verständlich formuliert sind. Die Methode selbst muss nachvollziehbar sein, so dass erkannt werden kann, wie das Ergebnis im Gutachten entstanden ist.

Festlegung von Service Level Agreements für Softwareentwicklung und Beratung
Auftraggeber: Körperschaft des öffentlichen Rechts und IT-Dienstleister

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat im Rahmen eines Outsourcingvertrages ihre IT an einen IT-Dienstleister übertragen. Dabei wurde vorgesehen, dass mit Sanktionen belegte Service Level Agreements (SLAs) zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Da dies bis zum vereinbarten Stichtag nicht erfolgte, wurde ein Schiedsgutachter bestellt, der die SLAs definiert, die dann verbindlich gelten. Das Schiedsgutachten wurde in den folgenden Schritten erstellt:

  • Istaufnahme der Prozesse zur Softwareentwicklung und Beratung
  • Erörterungstermin um Sichtweisen der Parteien darzulegen
  • Erstellung und Vorlage der Sichtweisen des Gutachters
  • Stellungnahme der Parteien zu den Sichtweisen des Gutachters
  • Erstellung und Vorlage des Schiedsgutachtens

Für einen Teil der Prozesse ließen sich SLAs im Schiedsgutachten festlegen. Größtenteils jedoch bestanden Prozesse für die Anwendungssoftwareentwicklung und Beratung nicht oder nicht in dem erforderlichen Reifegrad um SALs überhaupt definieren zu können. Zur Bewertung des Reifegrads der relevanten Prozess wurde CMMI (Capability Maturity Model Integration) angewendet. Als Sollzustand um SLAs festlegen zu können wurde eine Prozesslandkarte für Outsourcingbeziehungen entwickelt und ein Projekt beschrieben, dass zur Implementierung der dort beschriebenen Prozesse führt.

Besonderes: Im Rahmen des Schiedsgutachtens erfolgte die Bewertung der Reifegrade vorhandener Prozesse nach CMMI sowie die Entwicklung einer Prozesslandkarte für Anwendungssoftwareentwicklung und Beratung in Outsourcingbeziehungen.

Bewertung von Tätigkeiten zur Erstellung von Schulungsunterlagen
Auftraggeber: Kammergericht Berlin

Ein Automobilhersteller hat im Rahmen eines weltweiten Rollouts von SAP-Software einen Auftrag zur Erstellung von Schulungsunterlagen erteilt. Der Auftragnehmer selbst hat die Erstellung der Schulungsunterlagen zum Teil an Subunternehmer vergeben. Dieser Subunternehmer klagte auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, die mit der Begründung, die Schulungsunterlagen seien mangelbehaftet, verwehrt wurde. Das Gutachten soll die Frage beantworten, ob der berechnete Zeitaufwand des Subunternehmers zum Erreichen der Arbeitsergebnisse erforderlich gewesen ist oder ob es sich zum Teil auch um Maßnahmen zur Fehlerbehebung gehandelt habe.
Die Parteien stellten dem Gutachter mehrere Datenträger mit insgesamt 2.800 Dateien zur Verfügung. Es wurden die relevanten Dateien ermittelt und der Umfang der Tätigkeiten den Ergebnistypen (Schulungsunterlagen) zugeordnet. So ließ sich beurteilen, ob der Umfang der Tätigkeiten angemessen war. Zur Feststellung der auch zu beurteilenden Werthaltigkeit wurden Kriterien aufgestellt, anhand derer die Schulungsunterlagen beurteilt wurden.

Besonderes: Das Entwicklungsvorgehen erfolgte im Prototyping-Verfahren, ohne detaillierte Spezifikation der Anforderungen und mit kontinuierlichen Reviews der Arbeitsergebnisse. Den Umfang der Reviewprotokolle hat eine Partei als Nachweis von Fehlern der Schulungsunterlagen interpretiert. Richtig ist, dass Reviewkommentare nicht grundsätzlich Fehler der Ergebnistypen dokumentieren, sondern dass beim prototypischen Vorgehen umfangreiche Reviewkommentare der Normalfall sind.

Forensische Untersuchung von PC und Festplatten
Auftraggeber: Staatsanwaltschaft

Im Rahmen eines Strafverfahrens mit einer Anklage wegen Besitzes pornographischer Schriften hatte ich die Frage zu beantworten, ob der reale Zeitpunkt feststellbar ist, zu denen Bilddateien mit pornographischem Inhalt auf einen PC und Festplatten übertragen wurden. Zudem sollte die Frage nach der Möglichkeit der Manipulation von sogenannten Zeitstempeln beantwortet werden.
Zur Untersuchung der Festplatten wurden diese mittels eines sogenannten Writeblockers an einen Untersuchungsrechner angeschlossen. Der Writeblocker verhindert, dass die untersuchten Festplatten verändert werden. Zunächst wurde der gesamte Inhalt der Festplatte auf den Untersuchungsrechner übertragen und in einem speziellen Format (E01: Encrase image file format) gespeichert. Bei der Untersuchung des Inhalts der Festplatten wurden auch gelöschte Daten mit einbezogen. Gelöschte Daten konnten zum Teil wieder hergestellt werden. Die Untersuchung erfolgte mit der, für forensische Untersuchungen entwickelten, Software X-Ways Forensics und anderen Spezialprogrammen. Hier waren die Inhalte der Zeitstempel unter MS-Windows von Bedeutung:

• Modifikations-Stempel (m-time)
• Zugriffs-Stempel (a-time)
• Erzeugungs-Stempel (change-time)

In einem schriftlichen Gutachten wurden die Fragen des Beweisbeschlusses beantwortet und im Rahmen der Hauptverhandlung des Strafprozesses erläutert.

Entwicklung eines Styleguides für eine Standardsoftware
Auftraggeber: Entwicklungsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Um die Bearbeitung ihrer

Geschäftsprozesse zu unterstützen haben mehrere Körperschaften des öffentlichen Rechts aus dem Gesundheitswesen eine Standardsoftware entwickelt. Obwohl in mehreren Teams entwickelt wurde sollte die Benutzungsoberfläche eine einheitliche Bedienung ermöglichen. In Zusammenarbeit mit dem Softwarehaus und Vertretern der Nutzerorganisationen habe ich einen Styleguide entwickelt. Der enthält Vorgaben für Entwickler und dient den Nutzerorganisationen als Unterstützung, ihre Anforderungen an die Software zu beschreiben. Im Sinne der objektorientierten Softwareentwicklung werden für die Gestaltung der Benutzungsoberflächen Muster definiert und verwendet.

Die Gebrauchstauglichkeit von Software, auch als Usability oder Softwareergonomie bezeichnet, ist eine gesetzliche Vorgabe, die sich aus EU-Recht mit der Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG), dem deutschen Arbeitsschutzgesetz mit der Bildschirmarbeitsplatzverordnung und in der Konkretisierung aus der Normenreihe DIN EN ISO 9241 herleitet. Meine Leistung bestand in der Umsetzung von allgemeinen Anforderungen der DIN EN ISO 9241 in Entwicklervorgaben eines Styleguides, in dem konkrete Ausprägungen von Elementen grafischer Benutzungsoberflächen und deren Anwendung beschrieben sind.

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